Von der Idee bis zur wirtschaftlich umsetzbaren Lösung entstehen viele wertvolle Ergebnisse.
Beweisen zu können, dass eine wirtschaftlich verwendbare Idee, deren Skizzen,
respektive Texte oder weiterfolgende Schritte von Ihnen geschaffen wurden,
kann Ihren Vermögenswert erheblich steigern.
Der vorliegende Code ist ein Beispiel.
Neben der Hinterlegungsbestätigung erhalten Sie dieses codierte Logo zur Verwendung im Zusammenhang mit der Hinterlegung.
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Der Output von Innovations- und Kreativitätsprozessen kann künftig bei unsorgfältiger Handhabung zu rechtlichen Komplikationen führen.
Wird von Dritten die Ausübungsfreiheit für Ihre Lösung in Frage gestellt oder sogar bestritten, drohen Rechtsstreitigkeiten und möglicherweise ein Angebots- Herstell- und Verkaufsstop.
Der SCHÖPFERSIEGEL® kann die Wahrscheinlichkeit von Rechtsstreitigkeiten verringern durch nachweisen, dass zum bestimmten Zeitpunkt die beschriebenen geistigen Vermögenswerte bereits in Ihrem Besitz waren.
Der SCHÖPFERSIEGEL® kann die Wahrscheinlichkeit von Rechtsstreitigkeiten verringern durch nachweisen, dass zum bestimmten Zeitpunkt die beschriebenen geistigen Vermögenswerte bereits in Ihrem Besitz waren.
Ist ein einfacher Schutz meines geistigen Eigentums, meiner Geschäftsidee oder meines Arbeitsergebnisses möglich?
Der SCHÖPFERSIEGEL® ist für Innovatoren und Kreative der sichere Zeitstempel als Beweis mit weltweiter Gültigkeit.
BLOCKCHAIN-Technologie
seit Sommer 2020:
optional mit digitalem Beweis
der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
optional mit digitalem Beweis
der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
Hinterlegung von Software
- einmalig
- wiederkehrend
Art. 10 des Patentanwaltgesetzes (PAG) regelt das Berufsgeheimnis wie folgt:
1 Patentanwältinnen und Patentanwälte sind zeitlich unbegrenzt zur Verschwiegenheit über alle Geheimnisse verpflichtet, die ihnen infolge ihres Berufs anvertraut worden sind oder die sie in dessen Ausübung wahrgenommen haben.
2 Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen
Für nähere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung
Jürg Plüss, Patentanwalt VESPA / VIPS